Unsere Mietbedingungen in Kurzform:
Die Yacht, die in den Liegeplatz eingestellt wird, befindet sich im Eigentum des Antragstellers. Der Mieter sollte
eine Haftpflicht- besser eine Kaskoversicherung abzuschließen. Nur Kasko deckt höhere Gewalt, Diebstahl
oder Sturmschäden ab. Der Liegeplatz wird vom Vermieter zugewiesen. Die Miete ist bei Vertragsabschluß zu
zahlen, auf jeden Fall aber vor der Nutzung des WL-Platzes. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Miete ab
dem nächsten Jahr moderat steigen kann. Vertragsveränderungen bedürfen zwingend der Schriftform. Mündliche
Vereinbarungen sind, in welcher Form auch immer, ungültig. Der Mieter verpflichtet sich Adressänderungen sofort
schriftlich bekannt zu geben. Mit der Vertragsunterzeichnung wird Kiel als Gerichtsstand vereinbart.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Sommer-, Wintersaison oder Gesamtjahr,
wenn dieser nicht vom Mieter oder Vermieter spätestens mit Ablauf des geltenden Vertrages schriftlich
per Einschreiben und Rückschein gekündigt wird.
Die vorzeitige Beendigung eines bestehenden Vertrages ist mit der Gestellung eines Nachmieters, zu mindestens
gleichem Mietpreis möglich. Bei der Inanspruchnahme eines Liegeplatzes außerhalb des vereinbarten Vertragszeitraumes
werden die jeweils gültigen Tagesliegegebühren berechnet. Es gilt die jeweils gültige Preisliste.
Die Angaben auf dem Antrag sind richtig und vollständig.
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